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Der Europäische Behindertenausweis und der Europäische Parkausweis für Menschen mit Behinderungen sollen alle Menschen mit Behinderungen dabei unterstützen, ihr Recht auf Freizügigkeit in vollem Umfang wirksam auszuüben und auch gleichberechtigten Zugang zu Sonderkonditionen oder Vorzugsbehandlungen oder zu Parkbedingungen und Stellplätzen bei entgeltlich und unentgeltlich von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Dienstleistungen, Aktivitäten oder Einrichtungen zu erhalten. Dies gilt insbesondere für Menschen mit Behinderungen, die zu beruflichen oder ausbildungsbezogenen Zwecken in einen anderen Mitgliedstaat reisen oder einen anderen Mitgliedstaat besuchen.
die Vorschriften für die Ausstellung des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen als Nachweis für den Anspruch von Menschen mit Behinderungen…
Die Mitgliedstaaten stellen mit den dafür erforderlichen Maßnahmen sicher, dass Inhabern eines Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen bei…
Die gegenseitige Anerkennung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen sollte Personen mit einem…
Damit Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf Zugang zu Sonderkonditionen oder Vorzugsbehandlungen, die von Behörden oder privaten Anbietern angeboten werden,…
Der für die Ausstellung des Europäischen Behindertenausweises oder des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen zuständige Mitgliedstaat sollte…
Um die Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit von Menschen mit Behinderungen zu stärken und die Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen, einen anderen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.