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Bis zum 5. Dezember 2028 richtet die Kommission eine eigene Webseite der Union für den Europäischen Behindertenausweis und den Europäischen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen ein. Auf dieser Webseite der Union befindet sich ein Link zu den in Artikel 18 Absatz 1 Unterabsatz 2 genannten nationalen Webseiten.
Die Webseite der Union steht im Einklang mit den einschlägigen Barrierefreiheitsanforderungen für Dienstleistungen gemäß Anhang I der Richtlinie (EU) 2019/882 in allen Amtssprachen der Union, in internationaler Gebärdensprache und in den nationalen Gebärdensprachen der Mitgliedstaaten sowie in barrierefreien und leicht lesbaren Formaten zur Verfügung. Die Informationen auf der Webseite der Union müssen leicht verständlich sein und dürfen den Komplexitätsgrad des Niveaus B1 (untere Mittelstufe) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarats nicht überschreiten.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.