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Die Kommission sollte eine eigene Webseite der Union einrichten. Auf dieser Webseite der Union sollte sich ein Link zu der nationalen Webseite jedes Mitgliedstaats befinden. Die Webseite der Union sollte im Einklang mit den einschlägigen Barrierefreiheitsanforderungen für Dienstleistungen gemäß Anhang I der Richtlinie (EU) 2019/882 in allen Amtssprachen der Union, in der internationalen Gebärdensprache und in den nationalen Gebärdensprachen der Mitgliedstaaten sowie in barrierefreier Form und lesefreundlichem Format zur Verfügung stehen. Die Informationen auf dieser Webseite sollten zugänglich und leicht lesbar sein und den Komplexitätsgrad des Niveaus B1 (untere Mittelstufe) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarats nicht überschreiten.
Die Webseite der Union steht im Einklang mit den einschlägigen Barrierefreiheitsanforderungen für Dienstleistungen gemäß Anhang I der Richtlinie (EU) 2019/882…
Um einen einfachen Zugang zu einschlägigen Informationen über diese Verordnung sicherzustellen, sollte die Kommission auf Unionsebene ein zentrales Webportal…
Um die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Sonderkonditionen oder Vorzugsbehandlungen bei Reisen oder…
Gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Websites ihrer öffentlichen…
Zur Verbesserung des Zugangs zu Informationen sollte in den einzelnen Mitgliedstaaten eine einzige Informationsquelle eingerichtet werden. Jeder Mitgliedstaat…
Die Behörde sollte sich darum bemühen, dass Websites und mobile Anwendungen, die für die Wahrnehmung der in dieser Verordnung festgelegten Aufgaben eingerichtet…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.