Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Sonderkonditionen oder Vorzugsbehandlungen bei Reisen oder Aufenthalten in einem anderen Mitgliedstaat zu erleichtern, sollten alle einschlägigen Informationen über die Bedingungen, Vorschriften, Praktiken und Verfahren, die für den Erhalt des Europäischen Behindertenausweises oder des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen und dessen anschließende Nutzung gelten, in klarer, umfassender, nutzerfreundlicher und barrierefreier Form für Menschen mit Behinderungen unter Einhaltung der einschlägigen Barrierefreiheitsanforderungen für Dienstleistungen gemäß Anhang I der Richtlinie (EU) 2019/882, einschließlich Gebärdensprache, Braille-Schrift, assistiver Formate und Audioformate bzw. -funktionen, von den Mitgliedstaaten öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Mitgliedstaaten sollten darauf abzielen, sicherzustellen, dass diese Informationen den Komplexitätsgrad des Niveaus B1 (untere Mittelstufe) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarats nicht überschreiten.
Die Mitgliedstaaten veröffentlichen die Bedingungen, Vorschriften, Praktiken und Verfahren für die Ausstellung, die Verlängerung oder den Entzug eines…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Behörden die Informationen über die Sonderkonditionen, Vorzugsbehandlungen oder Parkbedingungen und Stellplätze, die…
Behörden, die Menschen mit Behinderungen Sonderkonditionen oder Vorzugsbehandlungen oder Parkbedingungen und Stellplätze anbieten, sollten diese Informationen…
Damit Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf Zugang zu Sonderkonditionen oder Vorzugsbehandlungen, die von Behörden oder privaten Anbietern angeboten werden,…
Die gegenseitige Anerkennung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen sollte Personen mit einem…
Menschen mit Behinderungen, insbesondere jene mit nicht sichtbaren Behinderungen, erhalten aufgrund mangelnden Problembewusstseins, von Missverständnissen oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.