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Personen mit einem anerkannten Behindertenstatus oder einem Anspruch auf bestimmte Dienstleistungen aufgrund einer Behinderung sind bei Reisen oder Aufenthalten für eine kurze Zeit in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Wohnsitzstaat dagegen regelmäßig mit erheblichen Schwierigkeiten und Hindernissen konfrontiert, Sonderkonditionen oder Vorzugsbehandlungen in Anspruch zu nehmen, wenn ihr Behindertenstatus oder ihr Anspruch auf bestimmte Dienstleistungen aufgrund einer Behinderung in dem Mitgliedstaat, in den sie reisen oder den sie besuchen, nicht anerkannt wird und wenn sie nicht im Besitz einer Behindertenbescheinigung, eines Behindertenausweises oder eines anderen förmlichen Dokuments sind, mit dem ihr Behindertenstatus oder ihr Anspruch auf bestimmte Dienstleistungen aufgrund einer Behinderung im Aufnahmemitgliedstaat anerkannt wird. Insbesondere Menschen mit nicht sichtbaren Behinderungen stoßen oft auf besondere Schwierigkeiten, wenn sie auf Reisen oder beim Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat ihre Behinderung nachweisen müssen.
Die Mitgliedstaaten stellen mit den dafür erforderlichen Maßnahmen sicher, dass Inhabern eines Europäischen Behindertenausweises bei Reisen oder beim Aufenthalt…
Eine Vorzugsbehandlung wie persönliche Assistenzkräfte, vorrangiger Zugang oder die Möglichkeit, Warteschlangen zu umgehen, unabhängig davon, ob sie gegen…
Menschen mit Behinderungen, die in einen anderen Mitgliedstaat reisen oder diesen besuchen, werden bei der Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit gegenüber…
Menschen mit Behinderungen, die sich für längere Zeiträume zu Beschäftigungs-, Studien- oder anderen Zwecken in einen anderen Mitgliedstaaten begeben, können —…
Um Menschen mit Behinderungen Zugang zu Sonderkonditionen oder Vorzugsbehandlungen auch im Zusammenhang mit entgeltlich oder unentgeltlich bereitgestellten…
Menschen mit Behinderungen können bei den zuständigen Behörden oder Stellen ihres Wohnsitzstaats die Anerkennung des Behindertenstatus beantragen, da dies in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.