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Um Menschen mit Behinderungen Zugang zu Sonderkonditionen oder Vorzugsbehandlungen auch im Zusammenhang mit entgeltlich oder unentgeltlich bereitgestellten Dienstleistungen, darunter Personenverkehrsdienste, Aktivitäten und Einrichtungen in anderen Mitgliedstaaten als ihrem Wohnsitzstaat zu erleichtern, sollten die verbleibenden Hindernisse und Schwierigkeiten bei Reisen oder Aufenthalten in einem anderen Mitgliedstaat, die sich aus der fehlenden gegenseitigen Anerkennung des Behindertenstatus oder Anspruchs auf bestimmte Dienstleistungen aufgrund einer Behinderung und der in anderen Mitgliedstaaten ausgestellten förmlichen Dokumente, mit denen dieser Status oder Anspruch anerkannt wird, sowie ihrer Parkrechte ergeben, beseitigt werden.
Damit Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf Zugang zu Sonderkonditionen oder Vorzugsbehandlungen, die von Behörden oder privaten Anbietern angeboten werden,…
Eine Vorzugsbehandlung wie persönliche Assistenzkräfte, vorrangiger Zugang oder die Möglichkeit, Warteschlangen zu umgehen, unabhängig davon, ob sie gegen…
Personen mit einem anerkannten Behindertenstatus oder einem Anspruch auf bestimmte Dienstleistungen aufgrund einer Behinderung sind bei Reisen oder Aufenthalten…
Die gegenseitige Anerkennung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen sollte Personen mit einem…
Menschen mit Behinderungen, insbesondere jene mit nicht sichtbaren Behinderungen, erhalten aufgrund mangelnden Problembewusstseins, von Missverständnissen oder…
Menschen mit Behinderungen, die sich für längere Zeiträume zu Beschäftigungs-, Studien- oder anderen Zwecken in einen anderen Mitgliedstaaten begeben, können —…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.