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Die Ausstellung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen erfordert die Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere von Daten über den Behindertenstatus des Ausweisinhabers, d. h. Gesundheitsdaten im Sinne von Artikel 4 Nummer 15 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates , die in eine der besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Artikel 9 der genannten Verordnung fallen. Jede Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Richtlinie hat im Einklang mit dem geltenden Datenschutzrecht, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679, zu erfolgen. Bei der Umsetzung dieser Richtlinie haben die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass die nationalen Rechtsvorschriften geeignete Datenschutzgarantien insbesondere in Bezug auf besondere Kategorien personenbezogener Daten vorsehen. Die Mitgliedstaaten sollten auch die Sicherheit, Integrität, Echtheit und vertrauliche Behandlung der für die Zwecke dieser Richtlinie erfassten und gespeicherten personenbezogenen Daten gewährleisten.
Behörden oder Stellen in den Mitgliedstaaten sind für die Ausstellung, die Verlängerung oder den Entzug des Europäischen Parkausweises für Menschen mit…
Die zuständigen Behörden oder Stellen in den Mitgliedstaaten führen die Ausstellung, die Verlängerung oder den Entzug des Europäischen Behindertenausweises im…
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Verordnung sollte strengen Vertraulichkeitsgarantien unterliegen und den Vorschriften über den Schutz…
Jegliche Verarbeitung personenbezogener Daten nach dieser Richtlinie, beispielsweise von Standortdaten, die die direkte oder indirekte Identifizierung von einer…
Wenn die in der vorliegenden Verordnung vorgesehene Anwendung die Verarbeitung personenbezogener Daten umfasst, sollte sie in Übereinstimmung mit den…
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke dieser Richtlinie finden sowohl die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.