Erwägungsgrund 9 32024L2841
Die Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates zielt darauf ab, den Zugang zu bestimmten Produkten und Dienstleistungen zu verbessern, indem durch unterschiedliche Barrierefreiheitsanforderungen in den Mitgliedstaaten bedingte Hindernisse beseitigt werden bzw. die Errichtung derartiger Hindernisse verhindert wird, und dazu beizutragen, die Verfügbarkeit barrierefreier Produkte und Dienstleistungen im Binnenmarkt, einschließlich des Zugangs zu Webseiten und auf Mobilgeräten angebotenen öffentlichen Dienstleistungen, zu erhöhen und die Barrierefreiheit einschlägiger Informationen zu verbessern. Darüber hinaus zielt die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates darauf ab, den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen zu verbessern.