Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates muss die Kommission bei der Ausarbeitung von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten, die Auswirkungen auf den Schutz der Rechte und Freiheiten natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten haben, den Europäischen Datenschutzbeauftragten konsultieren. Die Kommission kann auch den Europäischen Datenschutzausschuss konsultieren, wenn solche Rechtsakte für den Schutz der Rechte und Freiheiten natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten von besonderer Bedeutung sind.
Nach der Annahme von Vorschlägen für einen Gesetzgebungsakt, für Empfehlungen oder Vorschläge an den Rat nach Artikel 218 AEUV sowie bei der Ausarbeitung von…
Unbeschadet der Pflichten der Mitgliedstaaten und ihrer Behörden sollte die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage der vorliegenden Verordnung…
Um den Schutz der Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zu gewährleisten, sollte die Kommission nach Artikel 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725…
Mit der Verordnung (EU) 2016/679 wurde der Europäische Datenschutzausschuss als unabhängige Einrichtung der Union mit eigener Rechtspersönlichkeit eingesetzt.…
Ferner ist es wichtig, dass die Kommission bei der Vorbereitung delegierter Rechtsakte, die die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Gegenstand haben, die…
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates angehört und hat…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.