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Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung dieser Richtlinie zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Festlegung der barrierefreien digitalen Version des Europäischen Behindertenausweises und der barrierefreien digitalen Version des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen für Mitgliedstaaten, die beschließen, ihre physische Version durch eine digitale zu ergänzen, sowie in Bezug auf die Festlegung gemeinsamer technischer Spezifikationen für die Sicherheits- und die digitalen Merkmale und die Interoperabilität der physischen Version der Ausweise übertragen werden. Diese Befugnisse sollten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der einschlägigen Vorschriften dieser Richtlinie sollten der Kommission…
Um einheitliche Bedingungen für die Umsetzung der technischen Lösungen zur Unterstützung des Datenaustauschs zu gewährleisten und die Interoperabilität der…
Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung gewährleisten zu können, sollten der Kommission in Bezug auf die Erstellung und spätere…
Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung der Bestimmungen der Richtlinie 2009/16/EG in Bezug auf das Verzeichnis der Übereinkommen in ihrem…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1683/95 sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, und zwar…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.