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Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Maßnahmen ergreifen, wenn die in dieser Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und die in ihren Anwendungsbereich fallenden Rechte nicht eingehalten werden. Die geeigneten Maßnahmen sollten wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein und könnten verwaltungsrechtliche und finanzielle Sanktionen wie Verwarnungen, Geldbußen oder die Zahlung einer angemessenen Entschädigung sowie andere Arten von Sanktionen umfassen.
Die Mitgliedstaaten sollten für den Fall der Nichtbeachtung der in dieser Richtlinie festgelegten Verpflichtungen geeignete Maßnahmen ergreifen, einschließlich…
Die Mitgliedstaaten sollten wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen für Verstöße gegen die gemäß dieser Richtlinie verabschiedeten nationalen…
Die Mitgliedstaaten sollten wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen für die Verletzung der aus dieser Richtlinie erwachsenden Verpflichtungen…
Die Mitgliedstaaten sollten für den Fall eines Verstoßes gegen die auf dieser Richtlinie beruhenden nationalen Vorschriften Sanktionen festlegen und alle…
Die Mitgliedstaaten sollten Vorschriften über Sanktionen erlassen, die bei Verstößen gegen die gemäß dieser Richtlinie erlassenen nationalen Vorschriften zu…
Die Mitgliedstaaten sehen bei Verletzungen der in dieser Richtlinie festgelegten Rechte und Pflichten angemessene Sanktionen und Rechtsbehelfe vor und treffen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.