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Insbesondere sollte diese Richtlinie zwar die geltenden Unionsvorschriften bezüglich der unionsweiten Mobilität von Drittstaatsangehörigen, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten, unberührt lassen, könnte jedoch diesen Personen die Ausübung ihres Rechts, sich innerhalb der Union frei zu bewegen oder zu reisen, erleichtern, sofern sie bereits ein solches Recht auf Mobilität haben, indem sie die gegenseitige Anerkennung ihres Behindertenstatus oder ihres Anspruchs auf bestimmte Dienstleistungen aufgrund einer Behinderung in allen Mitgliedstaaten sicherstellt. Wenn Drittstaatsangehörige, die Inhaber eines Europäischen Behindertenausweises oder eines Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen sind, sich rechtmäßig innerhalb der Union frei bewegen oder rechtmäßig innerhalb der Union reisen, werden sie die Rechte auf gegenseitige Anerkennung gemäß dieser Richtlinie genießen.
Die Mitgliedstaaten wenden diese Richtlinie auf Inhaber des Europäischen Behindertenausweises oder des Europäischen Parkausweises für Menschen mit…
Damit Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf Zugang zu Sonderkonditionen oder Vorzugsbehandlungen, die von Behörden oder privaten Anbietern angeboten werden,…
Daher sollten die Mitgliedstaaten alle nötigen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die in der Richtlinie (EU) 2024/2841 festgelegten Vorschriften in…
Um die Achtung der Gleichbehandlung, Inklusion und Nichtdiskriminierung, einschließlich in Bezug auf die einschlägigen völkerrechtlichen Verpflichtungen,…
Die gegenseitige Anerkennung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen sollte Personen mit einem…
Der Europäische Behindertenausweis und der Europäische Parkausweis für Menschen mit Behinderungen sollen alle Menschen mit Behinderungen dabei unterstützen, ihr…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.