Erwägungsgrund 2 32018R1240
Tatsächlich wurden in der Mitteilung vom 6. April 2016 mehrere Informationslücken benannt. Darunter fällt auch der Umstand, dass die Grenzbehörden an den Schengen-Außengrenzen über keinerlei Informationen über Reisende verfügen, die von der Pflicht befreit sind, beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums zu sein („Visumpflicht“). In der Mitteilung vom 6. April 2016 kündigte die Kommission an, eine Machbarkeitsstudie über die Einrichtung eines Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) in Auftrag zu geben. Diese Machbarkeitsstudie wurde im November 2016 abgeschlossen. Anhand des Systems könnte vor der Einreise eines von der Visumpflicht befreiten Drittstaatsangehörigen in den Schengen-Raum festgestellt werden, ob dieser dazu berechtigt ist und ob mit seiner Einreise ein Risiko für die Sicherheit, ein Risiko der illegalen Einwanderung oder ein hohes Epidemierisiko verbunden ist.