Gesetze
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Im Interesse der Wahlmöglichkeiten der Verbraucher und zur Förderung von Innovationen, der Forschung und des einfachen Zugangs zu neuen Technologien darf das Vorhandensein oder das anschließende Inverkehrbringen eines besseren Produkts auf dem Markt für sich allein genommen nicht zu der Schlussfolgerung führen, dass ein früheres Produkt fehlerhaft ist. Ebenso sollte die Bereitstellung von Updates oder Upgrades eines Produkts für sich genommen nicht zu der Schlussfolgerung führen, dass eine frühere Version des Produkts fehlerhaft ist.
Ein Produkt ist nicht allein deshalb als fehlerhaft anzusehen, weil ein besseres Produkt, einschließlich Updates oder Upgrades eines Produkts, bereits in…
Ein Produkt hat nicht allein deshalb einen Fehler, weil später ein verbessertes Produkt in den Verkehr gebracht wurde.
Im Interesse des Verbraucherschutzes sollten Produkte, die unter Prüfbedingungen ihre Leistungsmerkmale in Bezug auf die angegebenen Parameter automatisch…
Um die Wirksamkeit und Glaubwürdigkeit der Verordnung zu gewährleisten und die Verbraucher zu schützen, sollten Produkte, deren Leistungsmerkmale sich unter…
Bei der Beurteilung der Fehlerhaftigkeit sollte die Aufmachung des Produkts berücksichtigt werden. Warnhinweise oder andere Informationen, die mit einem Produkt…
Zur Verbesserung der Wirksamkeit und Glaubwürdigkeit der produktspezifischen Verordnungen und im Interesse des Verbraucherschutzes sollten keine Produkte in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.