Erwägungsgrund 2 32024L3017
Seit dem Inkrafttreten der Richtlinie 2009/18/EG hat sich das internationale Regelungsumfeld geändert und die technologische Entwicklung ist vorangeschritten. Diese Änderungen und Entwicklungen sowie die im Rahmen der Umsetzung jener Richtlinie gewonnenen Erfahrungen sollten berücksichtigt werden.