Erwägungsgrund 1 32024L3017
In der Richtlinie 2009/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates werden die Grundsätze für die Untersuchung von Unfällen im Seeverkehr festgelegt und ist ein System von Sicherheitsuntersuchungen im Seeverkehr (im „Folgenden Sicherheitsuntersuchungen“) vorgesehen. Seeunfälle, die unter die genannte Richtlinie fallen, müssen von in den Mitgliedstaaten eingerichteten unabhängigen Untersuchungsstellen untersucht werden. Ziel ist es, die Sicherheit im Seeverkehr zu erhöhen und die Meeresumwelt zu schützen, um aus der Vergangenheit zu lernen und so künftige Unfälle und Vorkommnisse auf See zu verhindern.