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Mit dem IMO-Unfalluntersuchungscode wurden neue Begriffsbestimmungen eingeführt, etwa der Begriff „Sicherheitsuntersuchungsbehörde“, während andere Begriffe wie „schwerer Unfall“ gestrichen wurden. Diese Änderungen sollten in der Richtlinie 2009/18/EG berücksichtigt werden.
In der Richtlinie 2009/18/EG wird auf eine Reihe von Rechtstexten der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (International Maritime Organization, IMO)…
Der Begriff ‚IMO-Unfalluntersuchungscode‘ bezeichnet den Code über internationale Normen und empfohlene Verfahrensweisen für die Sicherheitsuntersuchung eines…
Der Begriff „IMO-Unfalluntersuchungscode“ bezeichnet den Code über internationale Normen und empfohlene Verfahrensweisen für die Sicherheitsuntersuchung eines…
Der IMO-Unfalluntersuchungscode sieht vor, dass bei einem sehr schweren Seeunfall eine Sicherheitsuntersuchung durchzuführen ist. Es gibt jedoch keine…
Der IMO-Unfalluntersuchungscode betrifft ein Ereignis oder eine Ereigniskette, das bzw. die „in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Betrieb eines Schiffes“…
Die IMO-Leitlinien zur Unterstützung der Untersuchungsbeauftragten bei der Umsetzung des Unfalluntersuchungscodes enthalten praktische Empfehlungen für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.