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Fischereifahrzeuge mit einer Länge von weniger als 15 m fallen derzeit nicht unter die Richtlinie 2009/18/EG. Infolgedessen werden Sicherheitsuntersuchungen, an denen solche Fischereifahrzeuge beteiligt sind, weder systematisch noch harmonisiert durchgeführt. Solche Schiffe kentern leichter, und es kommt relativ häufig vor, dass Besatzungsmitglieder über Bord gehen. Zum Schutz dieser Fischereifahrzeuge, ihrer Besatzung und der Umwelt ist daher vorzusehen, dass die Behörden sehr schwere Seeunfälle, an denen solche Fischereifahrzeuge beteiligt sind, vorläufig bewerten, um festzustellen, ob eine Sicherheitsuntersuchung durchzuführen ist, wobei unter anderem die verfügbaren Beweismittel sowie das Potenzial der Ergebnisse der Sicherheitsuntersuchung im Hinblick auf die Verhütung künftiger Seeunfälle und die Verhinderung künftiger Vorkommnisse auf See zu berücksichtigen sind. Mit dieser Maßnahme dürften erhebliche positive Auswirkungen auf die Zahl der auf See geretteten Menschenleben und der verhinderten Verletzungen einhergehen und insbesondere das Leben und die Gesundheit der Fischer aus der Union geschützt werden.
Bei Fischereifahrzeugen mit einer Länge von weniger als 15 m nimmt die Sicherheitsuntersuchungsbehörde unverzüglich und spätestens zwei Monate nach dem sehr…
Einige Begriffsbestimmungen der Richtlinie 2009/18/EG sind nicht eindeutig. Eine Begriffsbestimmung des Begriffs „Länge eines Fischereifahrzeugs“ sollte…
Aufgrund ihrer geringen Größe verkehren in der Union die meisten Fischereifahrzeuge in Hoheitsgewässern; daher ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass sie in…
Folgender Absatz wird eingefügt: „(2a) Die Mitgliedstaaten melden der EMCIP alle Seeunfälle und Vorkommnisse auf See gemäß den Vorgaben in Anhang II und…
Die Kommission legt bis zum 27. Juni 2032 dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Umsetzung und Einhaltung dieser Richtlinie vor und…
Um eine wirksame Kontrolle und Überwachung des Fanggebiets mit einer Wassertiefe von weniger als 20 Metern zu gewährleisten, muss sichergestellt werden, dass…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.