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Die Richtlinie 2009/18/EG hindert die Mitgliedstaaten nicht daran, nationale Vorschriften zur Untersuchung von Seeunfällen oder Vorkommnissen auf See zu erlassen, an denen ein Schiffstyp beteiligt ist, mit dem höchstens zwölf Fahrgäste befördert werden oder der anderen gewerblichen Zwecken dient.
In der Richtlinie 2009/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates werden die Grundsätze für die Untersuchung von Unfällen im Seeverkehr festgelegt und ist…
Gemäß der Richtlinie 2009/18/EG ist die Kommission aufgefordert, eine gemeinsame Methodik für die Untersuchung von Unfällen und Vorkommnissen auf See…
‚Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeug‘ ein Schiff im Sinne von Kapitel X Regel 1 von SOLAS 74 in der jeweils geltenden Fassung, das mehr als zwölf Fahrgäste…
Auf internationaler Ebene fällt die Untersuchung von Seeunfällen in die Zuständigkeit des Flaggenstaates, während auf Unionsebene gilt, dass die Grundsätze für…
Zur Aufrechterhaltung eines hohen Sicherheitsniveaus und somit auch eines hohen Maßes an Fahrgastvertrauen durch die in der Richtlinie 2009/45/EG des…
Die gemeinsame Methodik für die Untersuchung von Unfällen und Vorkommnissen auf See sollte einheitliche Standards vorgeben, die grundsätzlich bei allen gemäß…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.