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Einleitungen in Hochgebirgsregionen, d. h. Gebieten über 1 500 m über dem Meeresspiegel, und kleineren Siedlungsgebieten mit weniger als 2 000 EW in Regionen mit kaltem Klima und einer durchschnittlichen vierteljährlichen Temperatur von weniger als 6 oC im Zulauf, wo aufgrund niedriger Temperaturen eine wirksame biologische Behandlung schwierig ist, sollten einer weniger gründlichen Behandlung als einer Zweitbehandlung unterzogen werden können, sofern anhand eingehender Untersuchungen nachgewiesen wird, dass diese Einleitungen keine schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt oder die menschliche Gesundheit haben. Auch bei Einleitungen in tiefe Meeresgewässer durch kleinere Siedlungsgebiete mit weniger als 150 000 EW, die sich in weniger dicht besiedelten Gebieten in äußerster Randlage mit weniger als 275 000 Einwohnern mit schwierigen Reliefbedingungen wie steilen Hanglagen befinden und die ihr kommunales Abwasser in tiefe Gewässer im offenen Meer einleiten, wo dieses eingeleitete kommunale Abwasser im aufnehmenden Gewässer stark verdünnt wird, sollte diese Ausnahme angewandt werden können. Zur Sicherstellung der Gleichbehandlung aller Mitgliedstaaten und eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt und die menschliche Gesundheit im gesamten Unionsgebiet sollte diese Ausnahmeregelung jedoch auf 20 Jahre begrenzt sein — dies ist der Zeitraum, der benötigt wird, um die verbleibenden kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen in den Gebieten, wo eine Zweitbehandlung möglicherweise schwieriger ist, Schritt für Schritt für die Anwendung von Zweitbehandlungen aufzurüsten. Diese Ausnahme sollte gewährt werden, sofern anhand eingehender Untersuchungen nachgewiesen wird, dass diese Einleitungen keine schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt oder die menschliche Gesundheit haben und bei den aufnehmenden Gewässern die Einhaltung von anderem einschlägigen Unionsrecht wie der Richtlinie 2000/60/EG, 2006/7/EG , oder 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates nicht beeinträchtigt wird.
Um die Umwelt, insbesondere die Küsten- und Meeresumwelt, einschließlich des Oberflächen-, Grund- und Trinkwassers, sowie die öffentliche Gesundheit vor…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Einleitungen aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen, die kommunales Abwasser von Siedlungsgebieten mit 2 000 EW und…
Kommunales Abwasser in Hochgebirgsregionen (höher als 1 500 m über dem Meeresspiegel), bei dem aufgrund niedriger Temperaturen eine wirksame biologische…
Unter außergewöhnlichen Umständen kann, wenn eine Behandlung nach fortschrittlichem Verfahren nachweislich keine Vorteile für die Umwelt mit sich bringt, für…
Unbeschadet des Absatzes 1 stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass Einleitungen aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen, die kommunales Abwasser von…
Durchführung einer Viertbehandlung gemäß Artikel 8 bei Einleitungen von kommunalem Abwasser aus Siedlungsgebieten mit weniger als 10 000 EW, insbesondere wenn…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.