Erwägungsgrund 6 32024L3019
Um die wirksame Behandlung von kommunalem Abwasser vor der Einleitung in die Umwelt zu gewährleisten, sollte das gesamte kommunale Abwasser aus Siedlungsgebieten mit 1000 EW und mehr in Kanalisationen gesammelt werden, außer wenn Mitgliedstaaten die Anwendung einer Ausnahmeregelung für die Verwendung individueller Systeme gemäß dieser Richtlinie rechtfertigen. Bei der Abgrenzung ihrer Siedlungsgebiete sollten die Mitgliedstaaten den Richtwert von 10 bis 25 EW pro Hektar beachten, über dem die Bevölkerungsdichte eines bestimmten Gebiets, möglicherweise in Verbindung mit wirtschaftlichen Tätigkeiten, als ausreichend hoch angesehen wird. Sind Kanalisationen bereits vorhanden, sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass alle Anfallstellen an häuslichem Abwasser an sie angeschlossen sind.