Gesetze
Gesetz wird geladen …
Flaggenstaat-Besichtiger, Flaggenstaat-Inspektoren und sonstige an der Durchführung von Besichtigungen mitwirkende Personen sollten über die Qualifikationen verfügen, die für die Aufgaben, zu deren Durchführung sie berechtigt sind, erforderlich sind, entsprechende Schulungen erhalten und entsprechend beaufsichtigt werden. Die Kommission sollte mit Unterstützung der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) und in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ein freiwilliges Schulungsprogramm zur Unterstützung der Verwaltungen der Flaggenstaaten in dieser Hinsicht entwickeln und die Koordinierung und den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren erleichtern. Dieses Schulungsprogramm sollte auf dem neuesten Stand gehalten werden und neuen oder zusätzlichen Verpflichtungen Rechnung tragen, die sich aus den Instrumenten und Übereinkommen ergeben, z. B. in Bezug auf neue Technologien, soziale Fragen und andere relevante Entwicklungen.
Die Kommission organisiert mit Unterstützung der durch die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates errichteten Europäischen…
Die EMSA sollte Unterstützung für die Umsetzung der Richtlinie 2009/21/EG leisten, indem sie insbesondere auf Ersuchen der Mitgliedstaaten einschlägige…
Die Kommission sollte ein Forum von Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten, die sich mit Flaggenstaat-Angelegenheiten befassen, sowie gegebenenfalls von…
Die Hafenstaatkontrolle ist immer komplexer geworden, da neue Anforderungen an die Überprüfungen entweder durch Unionsrecht oder durch die Internationale…
Um die Anwendung der vorliegenden Verordnung zu verbessern, sollten sowohl die Wirtschaftsteilnehmer als auch die Behörden geeignete Schulungen zu den aus…
Jeder Mitgliedstaat sorgt für eine entsprechende Aufsicht über die Tätigkeiten von Flaggenstaat-Besichtigern, Flaggenstaat-Inspektoren und sonstigen an der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.