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Die Richtlinie (EU) 2015/413 des Europäischen Parlaments und des Rates erleichtert den grenzüberschreitenden Austausch von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte und verringert dadurch die Straflosigkeit gebietsfremder Zuwiderhandelnder. Wirksame grenzüberschreitende Ermittlungen bei die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten und die Durchsetzung von Sanktionen erhöhen die Straßenverkehrssicherheit, da sie gebietsfremde Fahrer dazu anhalten, weniger Verstöße zu begehen und sicherer zu fahren.
Die Erfahrungen der Durchsetzungsbehörden, die an den Ermittlungen bei die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten beteiligt sind, haben…
Der Geltungsbereich der Richtlinie (EU) 2015/413 sollte auf weitere die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte ausgeweitet werden, um die…
Die Mitgliedstaaten sollten sich bemühen, sicherzustellen, dass die Einnahmen aus Geldstrafen und Geldbußen für die Straßenverkehrssicherheit gefährdende…
Um die Straßenverkehrssicherheit in der gesamten Union zu verbessern und die Gleichbehandlung von Fahrern, und zwar von gebietsansässigen und nicht…
Ein effizienterer grenzüberschreitender Austausch von Fahrzeugzulassungsdaten, der die Identifizierung von Personen, die eines die Straßenverkehrssicherheit…
Diese Richtlinie hat zum Ziel, allen Straßenverkehrsteilnehmern in der Union ein hohes Schutzniveau zu gewährleisten, indem der grenzüberschreitende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.