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Eine weitere Praktik hinsichtlich frühzeitiger Obsoleszenz, die in Anhang I der Richtlinie 2005/29/EG verboten und in die Liste in diesem Anhang aufgenommen werden sollte, ist das Veranlassen von Verbrauchern, die Betriebsstoffe von Produkten früher zu ersetzen oder aufzufüllen, als dies aus technischen Gründen notwendig wäre. Diese Praktik verleitet Verbraucher zu der irrigen Annahme, dass die Waren nur weiter funktionieren werden, wenn ihre Betriebsstoffe ersetzt werden, und verleiten Verbraucher somit dazu, mehr Betriebsstoffe als notwendig zu kaufen. Zum Beispiel sollte die Praktik verboten werden, Verbraucher über die Einstellungen des Druckers aufzufordern, die Druckerpatronen zu ersetzen, bevor sie tatsächlich leer sind, um den Kauf zusätzlicher Druckerpatronen anzuregen.
Anhang I der Richtlinie 2005/29/EG sollte auch dahingehend geändert werden, dass es verboten wird, Verbrauchern Information darüber zurückzuhalten, dass die…
Um das Verbraucherwohl zu verbessern, sollten die Änderungen der Richtlinie 2005/29/EG auch mehrere Praktiken hinsichtlich frühzeitiger Obsoleszenz betreffen,…
Eine weitere Praktik, die nach Anhang I der Richtlinie 2005/29/EG verboten werden sollte, ist die falsche Behauptung, dass eine Ware in Bezug auf die…
Um eine vorzeitige Obsoleszenz von Erzeugnissen oder komplexen Produkten, die nach den in Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 genannten Zeitpunkten für…
Es ist notwendig, eine angemessene Übergangsregelung vorzusehen, die die Bereitstellung auf dem Markt und die Inbetriebnahme von einfachen Druckbehältern, die…
Unternehmenspraktiken, die Verbraucher zu der Annahme verleiten, dass ihre Waren nicht repariert werden können, weil sie zuvor von einem unabhängigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.