Erwägungsgrund 2 32024L0869
Für die Mitgliedstaaten ist es wichtig, den gleichen Schutz für alle Arbeitnehmer aufrechtzuerhalten und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), einschließlich Kleinstunternehmen, die Einhaltung der durch diese Richtlinie eingeführten Verpflichtungen zu erleichtern. KMU und Kleinstunternehmen, die eine große Mehrheit der Unternehmen in der Union ausmachen, verfügen häufig über begrenzte finanzielle, technische und personelle Ressourcen. Die Mitgliedstaaten sollten daher entsprechend ihrer nationalen Gepflogenheiten die Auswirkungen der Umsetzung dieser Richtlinie auf KMU und Kleinstunternehmen, einschließlich etwaiger aufwändiger Verwaltungsaufgaben, prüfen, um bei Bedarf die Einhaltung der mit dieser Richtlinie eingeführten Verpflichtungen durch diese Unternehmen zu erleichtern, beispielsweise durch technische Hilfe und finanzielle Unterstützung mittels einschlägiger Unionsmittel.