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Blei reichert sich in den Knochen an und wird langsam in den Kreislauf abgegeben. Der Blutbleispiegel könnte also noch lange nach dem Rückgang der Exposition gegenüber Blei und seinen anorganischen Verbindungen hoch bleiben. Aus diesem Grund sollte er bei Arbeitnehmern, deren Blutbleispiegel den geltenden biologischen Grenzwert aufgrund einer Exposition vor dem 9. April 2026 überschreitet, regelmäßig medizinisch überwacht werden. Wird festgestellt, dass der Wert in die Richtung des geltenden biologischen Grenzwerts absinkt, so sollte es möglich sein, diesen Arbeitnehmern weiterhin zu gestatten, Aufgaben auszuführen, bei denen sie Blei und seinen anorganischen Verbindungen ausgesetzt sind.
(Artikel 16 Absatz 4) Blei und seine anorganischen Verbindungen 1.1. Die biologische Überwachung umfasst die Messung des Blutbleispiegels (PbB) durch…
Um die Gesundheitsüberwachung von Arbeitnehmern, die Blei und seinen anorganischen Verbindungen ausgesetzt sind, zu stärken und so zu den von den Arbeitgebern…
Die Anhänge I, III und IIIa der Richtlinie 2004/37/EG werden wie folgt geändert: 1. Der Titel von Anhang I erhält folgende Fassung: „ Liste der Stoffe, Gemische…
Sowohl die orale als auch die inhalative Exposition sind relevante Wege für die Aufnahme von Blei und seinen anorganischen Verbindungen in den menschlichen…
Aus diesem Grund und in Anbetracht der Notwendigkeit, dass der Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Föten und der Nachkommen von weiblichen Arbeitnehmern…
Die Kommission sollte den Arbeitsplatzgrenzwert und die biologischen Grenzwerte für Blei und seine anorganischen Verbindungen bewerten. Diese Bewertung sollte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.