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Es sollten spezifische Maßnahmen in Bezug auf das Risikomanagement ergriffen werden, einschließlich Hygienemaßnahmen, die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung und eine spezifische Gesundheitsüberwachung, bei der die individuellen Umstände der Arbeitnehmer berücksichtigt werden. Die medizinische Überwachung ist neben den von Arbeitgebern zu ergreifenden technischen Präventivmaßnahmen eine wichtige Schutzmaßnahme für Arbeitnehmer, die Blei und seinen anorganischen Verbindungen ausgesetzt sind. Gemäß den allgemeinen Anforderungen der Richtlinie 2004/37/EG müssen Arbeitgeber, soweit technisch machbar, für die Substitution des Stoffes sorgen, geschlossene Systeme verwenden oder die Exposition auf das geringste technisch mögliche Niveau verringern.
Unbeschadet des Artikels 14 der Richtlinie 89/391/EWG treffen die Mitgliedstaaten Vorkehrungen für die Durchführung einer angemessenen Überwachung der…
Um die Gesundheitsüberwachung von Arbeitnehmern, die Blei und seinen anorganischen Verbindungen ausgesetzt sind, zu stärken und so zu den von den Arbeitgebern…
Da zur Exposition gegenüber Stoffen keine kohärenten Daten vorliegen, müssen Arbeitnehmer, die Stoffen ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können, geschützt…
Die Arbeitsplatzgrenzwerte sind Teil des Risikomanagements gemäß der Richtlinie 2004/37/EG. Die Einhaltung dieser Grenzwerte berührt nicht andere…
Die Grenzwerte berufsbedingter Exposition sind Teil der Risikomanagementmaßnahmen gemäß der Richtlinie 2004/37/EG. Diese Grenzwerte sollten regelmäßig nach dem…
Im Zusammenhang mit der Bewertung der Gefährdungen gemäß Artikel 3 der Richtlinie 2004/37/EG sollten die Arbeitgeber bei der Bewertung der Exposition gegenüber…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.