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Bestimmte gefährliche Arzneimittel können einen oder mehrere Stoffe enthalten, die die Kriterien für eine Einstufung als karzinogen der Kategorie 1A oder 1B, als mutagen der Kategorie 1A oder 1B oder als reproduktionstoxisch der Kategorie 1A oder 1B gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erfüllen und daher in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/37/EG fallen. Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass klare und aktuelle Informationen darüber, ob ein Arzneimittel diese Kriterien erfüllt, für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Durchsetzungsbehörden leicht zugänglich sind. Um dieses Problem anzugehen, erarbeitet die Kommission derzeit gemäß Artikel 18a der Richtlinie 2004/37/EG eine Definition und eine indikative Liste gefährlicher Arzneimittel bzw. der darin enthaltenen Stoffe. Am 28. April 2023 hat die Kommission ferner ihren Leitfaden für den sicheren Umgang mit gefährlichen Arzneimitteln am Arbeitsplatz veröffentlicht. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass alle Maßnahmen der Union in Bezug auf bestimmte gefährliche Arzneimittel nach Anhörung des ACSH und unter Berücksichtigung der verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten getroffen werden.
Bestimmte gefährliche Arzneimittel enthalten einen oder mehrere Stoffe, die die Kriterien für eine Einstufung als karzinogen (Kategorie 1A oder 1B), mutagen…
In der Richtlinie 2004/37/EG sollen Stoffe und Gemische, die die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Gefährliche Arzneimittel, einschließlich zytotoxischer Arzneimittel, die hauptsächlich zur Krebsbehandlung eingesetzt werden, könnten genotoxische, karzinogene…
Die Liste der unzulässigen Beistoffe sollte daher Stoffe mit einer harmonisierten Einstufung als karzinogene Stoffe der Kategorie 1A oder 1B, als mutagene…
Im Zusammenhang mit der Bewertung der Gefährdungen gemäß Artikel 3 der Richtlinie 2004/37/EG sollten die Arbeitgeber bei der Bewertung der Exposition gegenüber…
Artikel 18a erhält folgende Fassung: Bewertung Wenn die Kommission im Rahmen der Bewertung gemäß Artikel 17a der Richtlinie 89/391/EWG das nächste Mal die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.