Gesetze
Gesetz wird geladen …
Blei und seine anorganischen Verbindungen zählen zu den wichtigsten reproduktionstoxischen Stoffen am Arbeitsplatz, die schädliche Auswirkungen sowohl auf die Fruchtbarkeit als auch auf die Entwicklung des Fötus haben können; es erfüllt die Kriterien für eine Einstufung als reproduktionstoxisch der Kategorie 1A gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates und gelten daher als reproduktionstoxische Stoffe, im Sinne von Artikel 2 Buchstabe ba der Richtlinie 2004/37/EG.
Gemäß Artikel 16a der Richtlinie 2004/37/EG geben das Europäische Parlament und der Rat in der Spalte „Hinweise“ in Anhang III der genannten Richtlinie auf der…
Der Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurde durch die Richtlinie (EU) 2022/431 des Europäischen Parlaments…
Der Stoff Tetraethylblei erfüllt die Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates für eine Einstufung als…
Die Stoffe Tetrableitrioxidsulfat, Pentableitetraoxidsulfat, Orangemennige (Bleitetraoxid) und Bleimonoxid (Bleioxid) erfüllen die Kriterien der Verordnung (EG)…
Die Stoffe 1,2-Benzoldicarbonsäure, Dihexylester, verzweigt und linear, und Dihexylphthalat sowie die Stoffgruppe 1,2-Benzoldicarbonsäure, Di-C6-10-Alkylester,…
Nach den jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnissen können reproduktionstoxische Stoffe schädliche Auswirkungen auf die Sexualfunktion und Fruchtbarkeit bei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.