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Eine erhebliche Absenkung des biologischen Grenzwerts von 15 μg Pb/100 ml Blut kann kurzfristig aufgrund der Zeit, die für die Umsetzung von Risikomanagementmaßnahmen benötigt wird und dem mit der Anpassung von Produktionsprozessen verbundenen Kostenaufwand schwierig zu erreichen sein. Daher sollte ein Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2028 eingeführt werden, in dem ein biologischer Grenzwert von 30 μg Pb/100 ml Blut gilt.
(Artikel 16 Absatz 4) Blei und seine anorganischen Verbindungen 1.1. Die biologische Überwachung umfasst die Messung des Blutbleispiegels (PbB) durch…
Bei Benzol kann es in einigen Wirtschaftsbereichen kurzfristig schwierig sein, einen überarbeiteten Grenzwert von 0,2 ppm (0,66 mg/m3) einzuhalten. Daher sollte…
Sowohl die orale als auch die inhalative Exposition sind relevante Wege für die Aufnahme von Blei und seinen anorganischen Verbindungen in den menschlichen…
Bei Beryllium ist es vorhersehbar, dass es schwierig sein wird, einen Grenzwert von 0,0002 mg/m3 kurzfristig einzuhalten. Es ist daher angezeigt, einen…
Die Anhänge I, III und IIIa der Richtlinie 2004/37/EG werden wie folgt geändert: 1. Der Titel von Anhang I erhält folgende Fassung: „ Liste der Stoffe, Gemische…
Bei Cadmium ist es vorhersehbar, dass es schwierig sein wird, einen Grenzwert von 0,001 mg/m3 kurzfristig einzuhalten. Es ist daher angezeigt, einen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.