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Aufgrund des potenziell illiquiden und langfristigen Charakters der Vermögenswerte von AIF, die Kredite vergeben, könnten AIFM Schwierigkeiten haben, Änderungen der regulatorischen Anforderungen einzuhalten, die während des Lebenszyklus der von ihnen verwalteten AIF eingeführt werden, ohne das Vertrauen ihrer Anleger zu beeinträchtigen. Es ist daher erforderlich, für bestimmte Anforderungen an AIF, die vor der Annahme dieser Richtlinie gegründet wurden, Übergangsbestimmungen anzuwenden. Solche AIF und AIFM sollten sich jedoch auch für die Anwendung dieser Vorschriften entscheiden können, sofern die zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats des AIFM entsprechend unterrichtet werden. Darüber hinaus sollten die für die Kreditvergabe und für kreditvergebende AIF geltenden Vorschriften, mit Ausnahme der Obergrenzen für Hebelfinanzierung und Investitionen und der Verpflichtung für kreditvergebende AIF, als geschlossene AIF tätig zu sein, nur für Kredite gelten, die nach dem Inkrafttreten dieser Richtlinie vergeben wurden.
Ein AIFM stellt sicher, dass der von ihm verwaltete kreditvergebende AIF ein geschlossener Fonds ist. Abweichend von Unterabsatz 1 kann ein kreditvergebender…
Langfristige, illiquide Kredite, die von einem AIF gehalten werden, könnten zu Liquiditätsinkongruenzen führen, wenn die offene Struktur des AIF es den Anlegern…
Die Kreditvergabe erfolgt nicht immer direkt durch den AIF. Es kann Fälle geben, in denen ein AIF einen Kredit indirekt über einen Dritten oder eine…
Um die professionelle Verwaltung von AIF zu unterstützen und die Risiken für die Finanzstabilität zu mindern, sollten AIFM, die AIF verwalten, die in der…
Die folgenden Absätze werden eingefügt: „(4a) Ein AIFM stellt sicher, dass in Fällen, in denen ein von ihm verwalteter AIF Kredite vergibt, der Nominalwert der…
Es sollte klargestellt werden, dass in Fällen, in denen ein AIF, der Kredite vergibt, oder ein AIFM in Bezug auf die Kreditgeschäfte von ihm verwalteter AIF den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.