Gesetze
Gesetz wird geladen …
Auf einigen konzentrierten Märkten fehlt ein wettbewerbsfähiges Angebot an Verwahrdienstleistungen. Um diesem Mangel zu begegnen, der zu höheren Kosten für AIFM und einem weniger effizienten Markt für AIF führen kann, sollten die Mitgliedstaaten ihren zuständigen Behörden gestatten können, eine in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassene Verwahrstelle zu bestellen. Von dieser Möglichkeit sollte nur Gebrauch gemacht werden, wenn die in dieser Richtlinie festgelegten Bedingungen erfüllt sind, und mit vorheriger Genehmigung der für den AIF zuständigen Behörden. Da die Entscheidung, die Bestellung einer in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Verwahrstelle zu gestatten, nicht automatisch erfolgen sollte, selbst wenn diese Bedingungen erfüllt sind, sollten die zuständigen Behörden diese Entscheidung nur treffen, nachdem sie im Einzelfall geprüft haben, ob es im Herkunftsmitgliedstaat des AIF keine einschlägigen Verwahrdienste gibt, wobei die Anlagestrategie des AIF zu berücksichtigen ist.
Die zuständigen Behörden haben einen begründeten Antrag des AIFM auf Bestellung einer in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Verwahrstelle erhalten,…
Unbeschadet der Anforderungen der Absätze 2 bis 5 unterliegt die Beauftragung einer Verwahrstelle mit Sitz in einem Drittstaat den folgenden Bedingungen: Ist…
Die zuständigen Behörden haben einen begründeten Antrag des AIFM auf Bestellung einer in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Verwahrstelle erhalten,…
Die Eröffnung der Möglichkeit, eine in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassene Verwahrstelle zu benennen, sollte mit einer größeren Reichweite der Aufsicht…
Die Verwahrstelle sollte ihren Sitz oder eine Filiale in demselben Land wie der AIF haben. Ein Nicht-EU-AIF sollte eine Verwahrstelle nur dann mit Sitz in dem…
Mehrere Bestimmungen dieser Richtlinie verpflichten AIFM, die Einhaltung von Anforderungen sicherzustellen, für die die AIFM bei einigen Fondsstrukturen nicht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.