Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Abwicklungsbehörden bei Anwendung von Abwicklungsinstrumenten und bei Ausübung von Abwicklungsbefugnissen den in Absatz 2 genannten Abwicklungszielen Rechnung tragen und diejenigen Instrumente und Befugnisse auswählen, mit denen sich die für den jeweiligen Einzelfall relevanten Ziele am besten erreichen lassen.
Die Abwicklungsziele sind: Bei der Verfolgung des in Unterabsatz 1 Buchstabe c genannten Abwicklungsziels wählen die Abwicklungsbehörden diejenigen Ansätze in Bezug auf kritische Funktionen aus, die die Kontinuität des Versicherungsschutzes für die Versicherungsnehmer am besten wahren. Bei der Verfolgung des in Unterabsatz 1 Buchstabe d genannten Abwicklungsziels räumen die Abwicklungsbehörden der Nutzung anderer Finanzierungsquellen als dem Haushalt der Mitgliedstaaten, einschließlich Finanzierungsmechanismen gemäß Artikel 81 und Sicherungssystemen für Versicherungen, soweit diese nach dem anwendbaren Recht für diesen Zweck zur Verfügung stehen, so weit wie möglich Vorrang ein. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass sich die Abwicklungsbehörden bei der Verfolgung der Abwicklungsziele darum bemühen, die Kosten der Abwicklung möglichst gering zu halten und die Vernichtung von Werten zu vermeiden, es sei denn, dies ist zur Verwirklichung der Abwicklungsziele erforderlich.
der Schutz der kollektiven Interessen der Versicherungsnehmer, Begünstigten und Anspruchsberechtigten;
die Wahrung der Finanzstabilität, insbesondere durch Verhinderung von Ansteckung und durch Aufrechterhaltung der Marktdisziplin;
die Sicherstellung der Kontinuität kritischer Funktionen;
der Schutz öffentlicher Mittel durch geringere Inanspruchnahme außerordentlicher finanzieller Unterstützung aus öffentlichen Mitteln.
Die Abwicklungsziele sind von gleichrangiger Bedeutung, und die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Abwicklungsbehörden sie je nach Art und Umständen des jeweiligen Falls angemessen abwägen.
Bei der Anwendung der Abwicklungsinstrumente und der Ausübung der Abwicklungsbefugnisse tragen die Abwicklungsbehörden den Abwicklungszielen Rechnung und wählen…
Bei der Anwendung der Abwicklungsinstrumente und der Ausübung der Abwicklungsbefugnisse trägt die Abwicklungsbehörde allen nachstehend genannten gleichrangigen…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Abwicklungsbehörden bei der Anwendung der Abwicklungsinstrumente und Ausübung der Abwicklungsbefugnisse alle…
Die wichtigsten Ziele der Abwicklung sollten sein, die Kontinuität kritischer Funktionen sicherzustellen, nachteilige Auswirkungen auf die Finanzstabilität zu…
Vorbehaltlich anderweitiger Bestimmungen dieser Verordnung sind die Abwicklungsziele gleichrangig und entsprechend der Art und den Umständen des jeweiligen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.