Gesetze
Gesetz wird geladen …
Damit alle betreffenden Behörden umfassend und ständig informiert sind, sollten die Aufsichtsbehörden den betreffenden Abwicklungsbehörden etwaige präventive Sanierungspläne sowie diesbezügliche Änderungen und die Abwicklungsbehörden den betreffenden Aufsichtsbehörden etwaige Abwicklungspläne sowie diesbezügliche Änderungen übermitteln.
Die Aufsichtsbehörden übermitteln den Abwicklungsbehörden sämtliche präventiven Sanierungspläne, die bei ihnen eingehen. Innerhalb der in Absatz 1 festgelegten…
Die Abwicklungsbehörde übermittelt die Abwicklungspläne mit allen Änderungen an die betreffenden Aufsichtsbehörden.
ihnen unmittelbar oder über die Aufsichtsbehörde alle zur Erstellung und Durchführung von Abwicklungsplänen oder Gruppenabwicklungsplänen erforderlichen…
Die Aufsichtsbehörden unterrichten die betroffenen Abwicklungsbehörden über Die Aufsichtsbehörden übermitteln den Abwicklungsbehörden auch ein Exemplar des…
Die zuständigen Behörden sollten die Sanierungspläne und Änderungen daran den jeweiligen Abwicklungsbehörden übermitteln, die ihrerseits die Abwicklungspläne…
Die zuständigen Behörden sollten die Sanierungspläne und Änderungen daran den relevanten Abwicklungsbehörden übermitteln, die ihrerseits die Abwicklungspläne…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.