Erwägungsgrund 9 32025L0001
Aufbauend auf der Richtlinie 2009/138/EG sollte der festzulegende Rahmen es den Behörden ermöglichen, die Kontinuität des Versicherungsschutzes von Versicherungsnehmern, Begünstigten und Geschädigten zu gewährleisten, gegebenenfalls rentable Tätigkeiten und Portfolios des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens zu übertragen und Verluste auf faire und vorhersehbare Art und Weise zu verteilen. Mit dieser Zielsetzung sollte dazu beigetragen werden, unnötige Verluste oder soziale Notlagen für Versicherungsnehmer, Begünstigte und Geschädigte zu vermeiden, negative Auswirkungen auf die Realwirtschaft und die Finanzmärkte einzugrenzen und die Kosten für die Steuerzahler möglichst gering zu halten.