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Aufbauend auf der Richtlinie 2009/138/EG sollte der festzulegende Rahmen es den Behörden ermöglichen, die Kontinuität des Versicherungsschutzes von Versicherungsnehmern, Begünstigten und Geschädigten zu gewährleisten, gegebenenfalls rentable Tätigkeiten und Portfolios des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens zu übertragen und Verluste auf faire und vorhersehbare Art und Weise zu verteilen. Mit dieser Zielsetzung sollte dazu beigetragen werden, unnötige Verluste oder soziale Notlagen für Versicherungsnehmer, Begünstigte und Geschädigte zu vermeiden, negative Auswirkungen auf die Realwirtschaft und die Finanzmärkte einzugrenzen und die Kosten für die Steuerzahler möglichst gering zu halten.
Mit der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurde ein modernes, risikobasiertes System für die Regulierung und Beaufsichtigung der…
Um im Rahmen der Richtlinie 2009/138/EG einen reibungslosen Übergang zu einer neuen Regelung zu gewährleisten, sind eine schrittweise Einführung und spezifische…
Es ist notwendig, die Kontinuität der kritischen Funktionen ausfallender bzw. wahrscheinlich ausfallender Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen zu…
Mit der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der…
Mit der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurden risikobasiertere und harmonisiertere Aufsichtsregeln für den Versicherungs- und…
Maßnahmen zur Beaufsichtigung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen einer Gruppe sollten den Behörden, die ein Versicherungs- oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.