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Die Richtlinie 92/43/EWG hat zum Ziel, zur Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten, für das der Vertrag Geltung hat, beizutragen.
Diese Richtlinie hat zum Ziel, zur Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen im…
Ziel der Richtlinie 92/43/EWG ist es, einen günstigen Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von Unionsinteresse…
Es ist wichtig, zu gewährleisten, dass die Qualität und Quantität der Habitate von Arten, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 92/43/EWG fallen, sowie…
Ziel der Richtlinie 92/43/EWG vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen und der Richtlinie 2000/60/EG…
Die Richtlinie 92/43/EWG des Rates und die Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zielen darauf ab, den langfristigen Schutz, die…
Als Instrument im Umweltbereich ermöglicht es die Richtlinie 92/43/EWG den Mitgliedstaaten, gemäß Artikel 193 des Vertrags über die Arbeitsweise der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.