Gesetze
Gesetz wird geladen …
Zur Umsetzung des Beschlusses des Ständigen Ausschusses sollte der Eintrag für den Wolf aus Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG gestrichen und in Anhang V der genannten Richtlinie angepasst werden, sodass der Wolf dem Schutz gemäß Artikel 14 der Richtlinie 92/43/EWG unterliegt.
die Einführung eines Genehmigungssystems für die Jagd auf den Wolf.
Die Richtlinie 92/43/EWG des Rates ist ein wichtiges Instrument für die Erhaltung der Natur in der Union, insbesondere im Hinblick auf die internationalen…
Daher ist es angezeigt, das Schutzniveau für den Wolf anzupassen. Für den Wolf, der derzeit in Anhang II des Übereinkommens von Bern aufgeführt ist, sollten die…
Aus den im Beschluss (EU) 2024/2669 des Rates dargelegten Gründen hat die Union dem Ständigen Ausschuss des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen…
Als Instrument im Umweltbereich ermöglicht es die Richtlinie 92/43/EWG den Mitgliedstaaten, gemäß Artikel 193 des Vertrags über die Arbeitsweise der…
Die Schweiz hat den Vorschlag eingereicht, den Wolf (Canis lupus) aus Anhang II („Streng geschützte Tierarten“) zu streichen und in Anhang III („Geschützte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.