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Die Richtlinie 2006/111/EG der Kommission regelt die Transparenz der finanziellen Beziehungen öffentlicher Unternehmen und verpflichtet die Mitgliedstaaten, für die öffentlichen Mittel, die diesen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, Transparenz zu gewährleisten. So müssen die Mitgliedstaaten nach Artikel 8 der genannten Richtlinie der Kommission bestimmte finanzielle Informationen über ihre im verarbeitenden Gewerbe tätigen öffentlichen Unternehmen, deren Umsatz im jeweils letzten Geschäftsjahr 250 Mio. EUR übersteigt, auf jährlicher Basis übermitteln.