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Im Einklang mit Kapitel IV der Verordnung(EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates sollten der Kommission zur Festlegung von Verantwortlichkeiten, Pflichten und technischen Standards für das Funktionieren des Rahmens Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.