Erwägungsgrund 1 32025L1892
Die Vermeidung und Bewirtschaftung aller Arten von Abfällen ist ein entscheidendes Instrument zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit in der Europäischen Union. Die Mitgliedstaaten sind bemüht, ihre Abfallvermeidungs- und -bewirtschaftungspläne stetig zu verbessern; dabei ist es von entscheidender Bedeutung, die in der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegte Abfallhierarchie (im Folgenden „Abfallhierarchie“) strikt anzuwenden.