Erwägungsgrund 3 32019R1020
In der Mitteilung der Kommission vom 28. Oktober 2015 mit dem Titel „Den Binnenmarkt weiter ausbauen: mehr Chancen für die Menschen und die Unternehmen“ wurde als eine Priorität genannt, den Binnenmarkt für Waren auszubauen, indem die Bemühungen zum Fernhalten nicht konformer Produkte vom Unionsmarkt weiter verstärkt werden. Das sollte durch eine strengere Marktüberwachung und die Bereitstellung klarer, transparenter und umfassender Vorschriften für die Wirtschaftsakteure, die Verschärfung von Konformitätskontrollen und eine engere grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den mit der Durchsetzung betrauten Behörden, auch im Wege der Zusammenarbeit mit den Zollbehörden, erreicht werden.