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Es sollte sichergestellt werden, dass die aufsichtsrechtliche Behandlung von Anlagen in Verbriefungen, einschließlich einfacher, transparenter und standardisierter Verbriefungen (STS-Verbriefungen), die tatsächlichen Risiken angemessen berücksichtigt und dass die mit solchen Anlagen verbundenen Kapitalanforderungen risikoorientiert sind. Zu diesem Zweck sollte die Kommission unter Berücksichtigung der verfügbaren Marktdaten die Angemessenheit bestehender Kalibrierungen für Anlagen in Verbriefungen, die in den gemäß der Richtlinie 2009/138/EG erlassenen delegierten Rechtsakten festgelegt sind, und ihre Kohärenz mit den Kapitalanforderungen für Anlagen in andere festverzinsliche Wertpapiere bewerten. Auf der Grundlage einer solchen Bewertung sollte die Kommission gegebenenfalls eine Änderung des delegierten Rechtsakts zur Festlegung der Kapitalanforderungen für Anlagen in Verbriefungen in Erwägung ziehen. Diese Änderungen, die risikobasiert und faktengestützt sein sollten, könnten die Einführung eines differenzierteren Satzes von Risikofaktoren, je nach Rangfolge der Verbriefungstranchen oder differenzierend zwischen verschiedenen Arten von Nicht-STS-Verbriefungen je nach ihren Risiken, umfassen.
Die Schaffung eines stärker risikoorientierten Aufsichtsrahmens für einfache, transparente und standardisierte („simple, transparent and standardised“, „STS“)…
Zur Gewährleistung einer sektorübergreifenden Kohärenz und zur Beseitigung der Diskrepanz zwischen den Interessen von Unternehmen, die Kredite durch Verbriefung…
Um den kontinuierlichen, einfachen und kostenfreien Zugang der Anleger zu verlässlichen Informationen über die Verbriefungen zu erleichtern und um die…
Sowohl auf internationaler als auch auf Unions-Ebene wurden bereits viele Vorarbeiten zur Abgrenzung von STS-Verbriefungen unternommen. Die Delegierten…
Wie von der durch die Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische…
Verbriefungen und forderungsunterlegte Geldmarktpapiere (Asset Backed Commercial Papers, ABCP) sollten als zulässig betrachtet werden, sofern sie bestimmte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.