Erwägungsgrund 10 32021L0903RICHTLINIE (EU) 2021/903 DER KOMMISSION vom 3. Juni 2021 zur Änderung der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug hinsichtlich spezifischer Grenzwerte für Anilin in bestimmtem Spielzeug (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2009/48/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 9 32018L0725RICHTLINIE (EU) 2018/725 DER KOMMISSION vom 16. Mai 2018 zur Änderung — zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt — von Anhang II Teil III Nummer 13 der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug hinsichtlich Chrom VI
Die Richtlinie 2009/48/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 33 32023L2668RICHTLINIE (EU) 2023/2668 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. November 2023 zur Änderung der Richtlinie 2009/148/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz
Die Richtlinie 2009/148/EG sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 42 32021L2118RICHTLINIE (EU) 2021/2118 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. November 2021 zur Änderung der Richtlinie 2009/103/EG über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2009/103/EG sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 10 32020L2088RICHTLINIE (EU) 2020/2088 DER KOMMISSION vom 11. Dezember 2020 zur Änderung von Anhang II der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Kennzeichnung allergener Duftstoffe in Spielzeug (Text von Bedeutung für den EWR)
Somit sollte die Richtlinie 2009/48/EG entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 21 32026L0192RICHTLINIE (EU) 2026/192 DER KOMMISSION vom 28. Januar 2026 zur Änderung von Anhang II Anlage A der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug in Bezug auf Cobalt (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2009/48/EG sollte daher entsprechend geändert werden.