Gesetze
Gesetz wird geladen …
Abweichend von der Regel, dass Unternehmen automatisch in den Genuss von Proportionalitätsmaßnahmen kommen, sollten die Aufsichtsbehörden in Fällen, in denen sie ernste Bedenken hinsichtlich des Risikoprofils eines kleinen und nicht komplexen Unternehmens haben, die Befugnis haben, das betreffende Unternehmen aufzufordern, von der Anwendung einer oder mehrerer Proportionalitätsmaßnahmen abzusehen. Sie können von dieser Befugnis Gebrauch machen, wenn sie feststellen, dass die Solvenzkapitalanforderung nicht mehr erfüllt ist, wenn das Risiko der Nichteinhaltung besteht, wenn sich das Risikoprofil eines Unternehmens wesentlich ändert oder wenn das Governance-System eines Unternehmens unwirksam ist.
Hat die Aufsichtsbehörde ernsthafte Bedenken hinsichtlich des Risikoprofils eines kleinen und nicht komplexen Unternehmens, so kann sie abweichend von Absatz 1…
Die Genehmigung zur Anwendung von Proportionalitätsmaßnahmen kann jederzeit geändert oder entzogen werden, wenn sich das Risikoprofil des Versicherungs- oder…
Beschließen Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die Proportionalitätsmaßnahmen gemäß Artikel 29d anwenden, die Anwendung solcher Maßnahmen…
Diese Proportionalitätsmaßnahmen sollten auch solchen Unternehmen offenstehen, die zwar nicht als kleine und nicht komplexe Unternehmen eingestuft sind, für die…
Die Aufsichtsbehörden sollten die nötigen Befugnisse haben, damit sie die Solvabilität bestimmter Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen unter…
Folgende Artikel werden eingefügt: Kriterien für die Ermittlung von kleinen und nicht komplexen Unternehmen (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.