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Eine ordnungsgemäße Umsetzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ist unerlässlich, um eine übermäßige Belastung der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen zu vermeiden. Aus diesem Grund sollten die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen ihren Aufsichtsbehörden nur dann Bericht erstatten, wenn sich der Umfang der von ihnen angewandten Proportionalitätsmaßnahmen ändert.
Innerhalb eines Jahres nach ihrer Einstufung als kleine und nicht komplexe Unternehmen übermitteln Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen ihren…
Die Finanzunternehmen wenden die in Kapitel II festgelegten Vorschriften im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit an, wobei ihrer Größe und ihrem…
Diese Richtlinie sollte kleine und mittlere Versicherungsunternehmen nicht übermäßig belasten. Eines der Instrumente zur Verwirklichung dieses Ziels ist die…
Diese Richtlinie sollte keine zu große Belastung für kleine und mittlere Versicherungs- und Rückversicherungsvertreiber darstellen. Eines der Instrumente zur…
Da selbst eine vorübergehende Beschränkung oder Aussetzung der Ausschüttung von Dividenden und anderen Boni die Rechte der Anteilseigner und anderen…
Diese Richtlinie sollte auch dem besonderen Charakter der firmeneigenen Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen Rechnung tragen. Da diese Unternehmen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.