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Firmeneigene Versicherungsunternehmen und firmeneigene Rückversicherungsunternehmen, die ausschließlich Risiken der Industrie- oder Handelsgruppe versichern, der sie angehören, weisen ein spezifisches Risikoprofil auf, das bei der Festlegung bestimmter Anforderungen berücksichtigt werden sollte, insbesondere wenn es um die unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung, die Offenlegung und die damit zusammenhängenden Befugnisübertragungen an die Kommission zur genaueren Festlegung der Vorschriften zu diesen Anforderungen geht. Darüber hinaus sollten firmeneigene Versicherungsunternehmen und firmeneigene Rückversicherungsunternehmen ebenfalls in den Genuss der Proportionalitätsmaßnahmen kommen können, wenn sie als kleine und nicht komplexe Unternehmen eingestuft werden.
das Unternehmen ist ein firmeneigenes Versicherungs- oder ein Rückversicherungsunternehmen, das alle folgenden Kriterien erfüllt:
ob es sich bei dem Unternehmen um ein firmeneigenes Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen handelt, das nur Risiken abdeckt, die mit dem Industrie-…
Diese Richtlinie sollte auch dem besonderen Charakter der firmeneigenen Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen Rechnung tragen. Da diese Unternehmen…
Die in dieser Richtlinie enthaltenen Verweise auf Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen sollten firmeneigene Versicherungs- und…
ob es sich bei dem Unternehmen um ein firmeneigenes Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen handelt, das nur Risiken abdeckt, die mit der Industrie-…
Diese Proportionalitätsmaßnahmen sollten auch solchen Unternehmen offenstehen, die zwar nicht als kleine und nicht komplexe Unternehmen eingestuft sind, für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.