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Nach der Richtlinie 2009/138/EG haben die Aufsichtsbehörden zu beurteilen, ob eine neu zur Führung oder für andere Schlüsselaufgaben eines Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens bestellte Person fachlich qualifiziert und zuverlässig ist. Wer das Unternehmen leitet oder eine Schlüsselaufgabe wahrnimmt, sollte jedoch auf fortlaufender Basis fachlich qualifiziert und zuverlässig sein. Sind die Anforderungen an die fachliche Qualifikation und die persönliche Zuverlässigkeit nicht erfüllt, so sollten die Aufsichtsbehörden befugt sein, Maßnahmen zu ergreifen, beispielsweise die betreffende Person gegebenenfalls ihrer einschlägigen Position zu entheben.
Erfüllt eine Person, die das Unternehmen tatsächlich leitet oder andere Schlüsselaufgaben innehat, die in Absatz 1 festgelegten Anforderungen nicht, sind die…
Personen, die ein Versicherungsunternehmen tatsächlich leiten oder andere Schlüsselaufgaben wahrnehmen, müssen zuverlässig und fachlich geeignet sein. Fachliche…
Die Mitgliedstaaten schreiben vor, dass alle Personen, die die Geschäfte einer Versicherungsholdinggesellschaft oder gemischten Finanzholdinggesellschaft…
für Personen, die die versicherungsmathematische und die interne Revisionsfunktion wahrnehmen, bedeutet dies, dass ihre Berufsqualifikationen, Kenntnisse und…
Die Mitgliedstaaten schreiben vor, dass die zuständigen Behörden sicherstellen, dass die Personen, die eine leitende Funktion bei den in Absatz 1 genannten…
Artikel 257 erhält folgende Fassung: Anforderungen an die fachliche Qualifikation und die persönliche Zuverlässigkeit der Personen, die die Geschäfte einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.