Erwägungsgrund 42 32009L0138
Um den Verwaltungsaufwand in Grenzen zu halten und Doppelarbeit zu vermeiden, sollten die Aufsichtsbehörden und die nationalen Statistikbehörden zusammenarbeiten und Informationen austauschen.
Um den Verwaltungsaufwand in Grenzen zu halten und Doppelarbeit zu vermeiden, sollten die Aufsichtsbehörden und die nationalen Statistikbehörden zusammenarbeiten und Informationen austauschen.