Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Informationsaustausch zwischen Aufsichtsbehörden und Steuerbehörden sollte nicht verhindert werden. Ein solcher Informationsaustausch sollte mit dem nationalen Recht im Einklang stehen und — sofern die Informationen aus einem anderen Mitgliedstaat stammen — nur mit ausdrücklicher Zustimmung der jeweiligen Behörde, von der die Informationen stammen, erfolgen können.
Abwicklungsbehörden und Steuerbehörden desselben Mitgliedstaats daran, Informationen untereinander auszutauschen, soweit dieser Austausch nach nationalem Recht…
wenn die Informationen aus einem anderen Mitgliedstaat stammen, werden sie nur mit ausdrücklicher Zustimmung der zuständigen Behörden, die diese Informationen…
Der Informationsaustausch zwischen Abwicklungsbehörden und Steuerbehörden sollte nicht verhindert werden. Ein solcher Informationsaustausch sollte mit dem…
Unbeschadet der derzeit geltenden Geheimhaltungsvorschriften sollte der Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden und den Steuerbehörden…
Ungeachtet der jeweils geltenden Geheimhaltungsvorschriften sollte der Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden und den Steuerbehörden verbessert…
Es sollte ein Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden und den Behörden oder Einrichtungen vorgesehen werden, die aufgrund ihrer Funktion zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.